
![]() | D | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Busse | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Alle Arten von Kraftomnibussen für den Linien- oder Reiseverkehr. An die Bewerber werden hohe Anforderungen bezüglich der Gesundheit gestellt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mindestalter: 21 Jahre Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse D setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen) Eisnschluss: Klasse D schließt die Klasse D1 ein. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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vorgeschriebene Fahrstunden der Klasse D: Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre: Grundausbildung: 45 Überland: 22 Autobahn: 14 Dunkelfahrt: 8 Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre: Grundausbildung: 33 Überland: 12 Autobahn: 8 Dunkelfahrt: 5 Vorbesitz Klasse C, Grundausbildung: 14 Überland: 16 Autobahn: 8 Dunkelfahrt: 6 Fahrpraxis bis 2 Jahre Vorbesitz Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre Grundausbildung: 7 Überland: 8 Autobahn: 4 Dunkelfahrt: 3 Vorbesitz Klasse D1 Grundausbildung: 20 Überland: 5 Autobahn: 5 Dunkelfahrt: 5 Dauer der Fahrprüfung: 75 Minuten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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