News:

Jetzt neu bei uns:
Fahrtraining für Zivildienstleistende

Besonderes Fahrtraining, entsprechend den Vorgaben des
Leitfadens für den Zivildienst (Abschnitt D Nr. 1.2.2).


Das Fahrtraining ist verbindlich für alle Zivildienstleistenden, die ab 01.10.2009 erstmals dienstlich ein Kraftfahrzeug führen. Für Dienstleistende auf einem Zivildienstplatz der Tätigkeitsgruppe 07, 08, 11, 19 oder 45 sowie für Dienstleistende, die überwiegend in Tätigkeitsfeldern wie "Essen auf Rädern", Behindertenfahrdienst oder anderen Personentransporten eingesetzt werden, ist ein intensives Fahrtraining von mindestens fünf Zeitstunden verpflichtend.