NEU AB APril 2021 !!!

Klasse B197 (Schalter fahren trotz Automatikprüfung) :-)

 

Seit 01.04.2021 kannst du deine Prüfung der Klasse B oder bF17 auch auf einem Automatikfahrzeug absolvieren, ohne dass du später eine Einschränkung auf Automatikfahrzeuge hast. Du darfst danach auch Schaltfahrzeuge fahren. Dafür ist folgendes zu beachten.

Bei der Antragstellung gibst du an, dass du eine Automatikprüfung haben möchtest. Das geht mit dem Antrag der Klasse B und der Schlüsselzahl 197. In der Fahrschule musst du dann mind. 10 Fahrstunden und eine 15 minütige Testfahrt mit einem unserer Fahrlehrer machen. Das ganze kann in die normale Ausbildung integriert sein. Danach erhältst du eine Bescheinigung über die Stunden, die du auf der Führerscheinstelle abgibst. Danach darfst du dann auch Automatikfahrzeuge fahren. 

 

Achtung!!!

 

Automatik-Fahrer, die vor dem 1. April 2021 ihren Führerschein erworben haben, können mit diesen wenigen Fahrstunden und einer Testfahrt ganz einfach nachschulen, um auch die Pkw’s mit Schaltgetriebe zu fahren.

(Ausnahme bei medizinischer Notwendigkeit) 


 

ONLINEANMELDUNG

 

Bei uns erhältst Du Deinen persönlichen Führerscheinantrag. Du benötigst außerdem:

  • 1 biometrisches Passbild
  • Bescheinigung über einen Sehtest vom Optiker
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem "Erste Hilfe Kurs" (wir empfehlen das DRK)

 

Die Ausbildung und Prüfung der Klasse B197 beinhaltet:

  • 12 x Theorie + 2 x Theorie PKW-Spezial (Themen 13 und 14) 
  • Praktische Fahrstunden zzgl. mindestens 12 Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten) auf einem Automatikfahrzeug
  • 10 normale praktische Fahrstunden finden dabei auf einem Schaltfahrzeug statt
  • 15 minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer (ohne Prüfer)
  • Theorie-Prüfung
  • 45 min. Praxis-Prüfung (mit Prüfer)

 

Was darfst du dann fahren?

  • Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit  zG max. 3.500 kg max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhängerregelung: Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt, Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

 

Einschluss der Klassen?

  • AM und L